Allgemeine
Geschäftsbedingungen |
Der Makler erklärt, dass er vom jeweiligen Eigentümer oder dessen
Vertreter mündlich oder schriftlich beauftragt ist, das Objekt zu den genannten
Konditionen anzubieten. |
Alle Daten zum Objekt beruhen auf Angaben des Eigentümers bzw. auf
vorliegende Unterlagen. Trotz des Bemühens um Korrektheit kann für deren
Richtigkeit keine Haftung übernommen werden. |
Das Angebot ist für den Empfänger freibleibend und unverbindlich. Bei
Bedarf kann eine zeitlich begrenzte schriftliche Reservierung vorgenommen
werden. |
Die Provisionspflicht entsteht mit schriftlichem oder mündlichem Nachweis
des Objektes gegenüber dem Empfänger und gilt als anerkannt, wenn nicht sofort
nach Erhalt des Angebotes eine andere Quelle nachgewiesen wird. Eine Weitergabe
an Dritte bedarf der Zustimmung des Maklers. |
Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, wird die
ausgewiesene Provision fällig für den Nachweis bzw. die Vermittlung des
Kaufvertragsabschlusses bei notarieller Beurkundung. |
Die vereinbarte Provision ist auch dann zu
zahlen, wenn unter Beibehaltung der inhaltlichen Identität ein anderer als der
angebotene Vertrag abgeschlossen wird, z.B. Erbpachtvertrag,
Zwangsversteigerung. |
Der Verkäufer haftet für entgangene Provisionen, wenn er dieses
verschuldet hat, z.B. Rücknahme des Maklerauftrages im Auftragszeitraum bei
nachgewiesenen Käufern. |
Für die Finanzierung der nachgewiesenen Objekte wird keine Haftung
übernommen. |
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Maklers. |
Mit Auftragserteilung durch den Anbieter bzw.
Annahme eines Angebotes durch den Interessenten erklären sich die
Beteiligten mit den Geschäftsbedingungen einverstanden. |
Werneuchen, den 20.01.2010 |